Datenschutz und Datensicherheit für Tuttlingen
D3 Datenschutz ist Ihr externer Datenschutzbeauftragter und Experte für Datensicherheit. Wir beraten Sie umfassend zu den Themen Datenschutz, Datensicherheit, Datenschutz-Managementsystemen (DSMS), technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Auftragsverarbeitungsverträgen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und führen Datenschutz-Audits und Datenschutz-Schulungen durch.
Datenschutzbeauftragter für Tuttlingen
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein Dienstleister oder Mitarbeiter, der Unternehmen zu Datenschutz und Datensicherheit berät. Er wird als Ansprechpartner für den betrieblichen Datenschutz benannt.

Welche Voraussetzungen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?
Um die Aufgaben, die sich aus Art. 39 DSGVO ergeben, richtig zu erfüllen, ist es unabdingbar, dass der Datenschutzbeauftragte eine ausreichende berufliche Qualifikation und Praxiserfahrung mitbringt. Die erforderliche Expertise auf dem Gebiet des Datenschutzes und der Datensicherheit hängt in erster Linie davon ab, wie komplex und wie sensibel die personenbezogenen Daten sind, die Ihr Unternehmen verarbeitet.
Wo liegt der Unterschied zwischen internem und externen DSB?
Der Unterschied zum internen Datenschutzbeauftragten liegt darin, dass der externe Datenschutzbeauftragte kein Mitarbeiter des Unternehmens ist, sondern Sie als Dienstleister bei der Einhaltung der jeweils gültigen Datenschutzrichtlinien unterstützt. Dazu gehört beispielsweise die Erstellung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite oder Ihres Webshops, die Durchführung von Datenschutz-Audits oder das Schulen Ihrer Mitarbeiter.
Wir von D3 Datenschutz können auf langjährige Erfahrung zurückblicken und sind Ihr verlässlicher Partner für
ganzheitliches Datenschutzmanagement für Tuttlingen.

Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter berät und unterstützt das Unternehmen, die Arbeitnehmer und den Betriebsrat, bei den internen Angelegenheiten umfassend.
Der DSB kümmert sich aber auch „extern“ um Kunden, Lieferanten und weitere betroffene Personen, um bspw. Auskünfte zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu erteilen.
Wann brauchen Unternehmen in Tuttlingen einen Datenschutzbeauftragten?
Die Kriterien für die Benennung eines Datenschutzbeauftragten gelten für Tuttlingen sowie bundesweit:
Kriterium 1: Mitarbeiterzahl
Sobald 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen Sie nach §38 BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Aber Vorsicht: Auch wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 20 Personen beschäftigt sind, müssen Sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen.
Kriterium 2: Personenbezogenen Daten besonderer Kategorie
Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten auch dann benennen, wenn Sie besonders schützenswerte Daten nach Art. 9, DSGVO verarbeiten. Hierzu zählen zum Beispiel personenbezogene Daten zur Gesundheit, Herkunft, politischer Gesinnung, religiösen Anschauung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder sexuellen Neigung. Auch Informationen zu Straftaten und strafrechtlichen Verurteilungen zählen hier dazu.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Datenverarbeitungsvorgänge vornehmen, die eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Personenüberwachung erfordern, besteht nach Artikel 37 DSGVO die Benennungspflicht.
Wenn Sie in einem Geschäftsfeld agieren, das der Datenerhebung und Datenübermittlung an Dritte dient, ist laut § 38 Abs. 1 S.1 BDSG ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend. Besteht Ihre Kerntätigkeit zum Beispiel darin, Daten für die Markt- und Meinungsforschung zu verarbeiten, müssen Sie ebenfalls einen DSB ernennen.
Wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter für Tuttlingen?
Wie viel genau für Tuttlingen die Dienstleistungen des Datenschutzbeauftragten kosten, hängt hauptsächlich vom Leistungsumfang ab.
Als Richtwert können kleine und mittelständische Unternehmen mit ca. 2.500 bis 3.500 Euro im Jahr für einen externen Datenschutzbeauftragten rechnen.
In Zahlen
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter
Projekte
Als externer Datenschutzbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um Datenschutz und Datensicherheit.
Datenschutz-Audit für Tuttlingen
Was ist ein Datenschutz-Audit?
Ein Datenschutzaudit ist eine freiwillige Prüfung der Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens. Dabei wird festgestellt, wie gut die Vorschriften der DSGVO in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Das Ziel eines Datenschutz-Audits ist es festzustellen, wie die Erfassung, Speicherung und Weitergabe der personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen erfolgt. Im Rahmen des Datenschutzaudits wird das allgemeine Datenschutzkonzept Ihres Unternehmens gründlich untersucht.


Was kostet ein Datenschutz-Audit für Tuttlingen?
Hier kann leider kein Pauschalpreis für ein Datenschutz-Audit festgelegt werden. Typischerweise können KMUs mit einem Kostenrahmen von 1.000 bis 3.000 Euro kalkulieren. Bei Großunternehmen und bei Unternehmen, die sensible personenbezogenen Daten verarbeiten, kann der Aufwand höher ausfallen.
Wann ist ein Datenschutz-Audit für Tuttlingen sinnvoll?
Ein freiwilliges Datenschutzaudit kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Insbesondere wenn größere Umstellungen in Ihrem Unternehmen durchgeführt oder neue Systeme eingeführt werden, macht ein freiwilliges Datenschutzaudit auf jeden Fall Sinn. Grundsätzlich ist zu empfehlen, in regelmäßigen Abständen ein Datenschutzaudit durchzuführen.
Behalten Sie sich im Kopf: Die zuständige Aufsichtsbehörde kann jederzeit eine unangekündigte Datenschutzprüfung bei Ihnen veranlassen.

Mit der Beantwortung dieser Fragen können Sie sich vorbereiten und entschieden, ob ein freiwilliges Datenschutzaudit nötig ist:
- Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten benannt?
- Kennen sich die Abteilungen Sales und Marketing mit den Regelungen der DSGVO aus?
- Bekommen die Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, regelmäßig eine Datenschutz-Schulung?
- Sind Ihre IT-Systeme ausreichend geschützt (z.B. Firewall und Verschlüsselung)?
- Haben Sie mit Ihren IT-Dienstleistern Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen?
- Wurde der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die dazu gehörenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) auf den datenschutzrechtlichen Mindestinhalt geprüft?
- Wurden Ihre IT-Systeme vollständig geprüft und dokumentiert?
- Sind Ihre Büros und ggf. Serverräume umfassend geschützt?
- Erfasst Ihr Unternehmen von Mitarbeitern, Kunden und Partnern nur solche Daten, zu deren Erhebung Sie auch befugt sind?
Haben Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ oder „Ich weiß es nicht“ beantwortet?
Dann ist ein freiwilliges Datenschutz-Audit zu empfehlen.

Wer ist berechtigt, ein Datenschutz-Audit durchzuführen?
Ein Datenschutz-Audit kann grundsätzlich von jedem durchgeführt werden, der dafür die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen hat. Jeder der zum Datenschutzbeauftragten benannt werden kann, sollte in der Lage sein, ein Datenschutzaudit durchzuführen. Theoretisch können sowohl Ihre Mitarbeiter als auch der Datenschutzbeauftragte ein Datenschutz-Audit durchführen. In der Praxis ist von einer internen Durchführung jedoch eher abzuraten, da hier Interessenskonflikte auftreten können, die das Ergebnis beeinflussen könnten.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihr Datenschutz-Audit immer von einem externen Datenschutzexperten durchführen. So bekommen Sie ein objektives und nicht voreingenommenes Bild darüber, was bereits datenschutzkonform umgesetzt wurde und was noch verbessert werden kann.
Wie läuft ein Datenschutz-Audit ab?
1. Vorbereitung
Sie können Ihren internen Datenschutzbeauftragten mit der Vorbereitung beauftragen. Sie bzw. Ihre Mitarbeiter kennen die Abläufe im Unternehmen am besten. Gehen Sie diese strukturiert durch und dabei können Sie die notwendigen Unterlagen für das spätere Audit vorbereiten.
2. Datenschutz-Audit mit Fragebogen
Ein Auditor arbeitet meistens mit vorgefertigten Listen und Fragenkatalogen. Wenn Sie so einen Fragenkatalog ehrlich, präzise und mit konkreten Daten ausfüllen, bekommen Sie relevante Ergebnisse, die das Datenschutzniveau Ihres Unternehmens abbilden.
Die Datenschutz-Audit-Fragebögen beziehen sich vorrangig auf vier Bereiche:
allgemeiner Datenschutz (z.B. Erfassung und Verarbeitungswege von Daten, Informationspflicht, etc.)
anschließende Datenverarbeitung (z.B. Zugriffsrechte auf die erhobenen Daten, verwendete Programme, etc.)
Weitergabe der Daten intern und an Dritte (z.B. Auftragsverarbeiter, Steuerberater, Verbundunternehmen, etc.)
Sicherheit der Informationen (z.B. technische Vorkehrungen, die zur Sicherung der Betroffenenrechte getroffen werden).
3. Auditbericht und Maßnahmen-Empfehlungen
Nach Durchführung des Audits wird Ihr Datenschutz-Auditor einen Bericht bereitstellen. Zusätzlich bekommen Sie auch einen Empfehlungskatalog oder Maßnahmenkatalog mit den vorgeschlagenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.
4. Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Ihr DSB ist dafür zuständig, die Handlungsempfehlungen Schritt für Schritt umzusetzen.
Gerne führen wir bei Ihnen ein Datenschutz-Audit durch und stellen so die Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens sicher.
Datenschutz Managementsystem (DSMS) für Tuttlingen
Was ist ein Datenschutzmanagement System?
Ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) betrifft sämtliche dokumentierten und implementierten Regelungen, Prozesse und Maßnahmen, mit denen der datenschutzkonforme Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen systematisch gesteuert und kontrolliert werden kann.
In der Regel besteht ein Datenschutzmanagementsystem aus den vier Schritten des PDCA-Modells
• Planung (Plan)
• Umsetzung (Do)
• Kontrolle (Check)
• Optimierung (Act).


Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
TOM sind Maßnahmen, die in Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschriebenen sind. Sinn und Zweck ist es, die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Technische Maßnahmen
Im Datenschutz verstehen wir unter technischen Maßnahmen solche, die auf die tatsächliche Datenverarbeitung Einfluss haben. Diese können IT-Systeme oder die Systeme der Gebäudesicherheit beinhalten. Einige Beispiele dafür sind:
- Verschlüsselung der Datenträger bzw. der Datenübermittlung
- Einsetzen einer Firewall
- automatische Datensicherungen (Backups)
- Einsatz einer USV und Notstromaggregat
Organisatorische Maßnahmen
Diese sind vorrangig Datenschutzmaßnahmen, die die Rahmenbedingungen für die technische Datenverarbeitung festhalten.
Beispiele für organisatorische Maßnahmen sind:
- Schulung der Mitarbeiter im Datenschutz
- Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter
- Vier-Augen-Prinzip
- Bestimmung der zugriffsberechtigten Personen
Datenschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter in Tuttlingen
Damit Sie Ihren Pflichten im Handumdrehen nachkommen können, sind wir für Sie da. Wir schulen Ihre Mitarbeiter in allen datenschutzrelevanten Bereichen und stellen Ihnen ein entsprechendes Zertifikat aus.
Somit sind Sie auf der sicheren Seite.
D3 Datenschutz bietet:
Um Ihre Mitarbeiter immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Mit unserem Datenschutz Managementsystem sind Sie auf der sicheren Seite. Wir unterstützen Sie bei der Definition und Implementierung Ihrer TOMs und schulen Ihre Mitarbeiter.
Datenschutz- Folgenabschätzungen für Tuttlingen
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eines der wichtigsten Instrumente der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ist eine Art strukturierte Risikobewertung des Unternehmens zur sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Anforderungen an die Datenschutz – Folgenabschätzung sind in Art. 35 DSGVO definiert.

Wann muss eine DSFA durchgeführt werden?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Wie macht man eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Kurz zusammengefasst kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung in vier Bereiche aufgeteilt werden:
1. Risikobewertung
2. Schadenerfassung
3. Risikominimierung
4. Nachweise erbringen
Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Auftragsverarbeitungs-vertrag für Tuttlingen
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird nötig, wenn personenbezogene Daten im Auftrag an Dienstleister weitergegeben und von ihnen verarbeitet oder genutzt werden.
Da solche Verträge weitführende Folgen haben und nicht einfach geändert werden können, ist es ratsam, eine AVV durch ein Datenschutzbüro gestalten zulassen.
Sie haben bereits AVV im Einsatz? Gerne prüfen wir diese für Sie!
Als externer Datenschutzbeauftragter beraten und unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um Datenschutz und Datensicherheit.
Wieso D3 Datenschutz?
Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie individuell nach Ihren Anforderungen – auf Wunsch auch vor Ort.
Wir haben alle Prozesse standardisiert und optimiert. So können Sie sich auf eine schnelle, unkomplizierte Umsetzung verlassen.
Wir verfügen über alle relevanten Arbeitsmittel und aktuellen Vorlagen.
Wir setzen auf eine hochqualifizierte Ausbildung unserer Experten und lassen uns von führenden Institutionen jährlich prüfen.
Wir stellen Sie und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt des Handelns.
Wir stehen Ihnen mit verschiedenen Qualifikationen aktiv zur Seite.