Datenschutzbeauftragter

Als externe Datenschutzbeauftragte unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um Ihren Datenschutz und Ihre Datensicherheit.
Die DSGVO und das BDSG gelten für alle, aber...

...wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG ist genau festgelegt, wann ein DSB benannt werden muss. Es gibt unterschiedliche Kriterien nach denen hier entschieden wird. Sobald einer dieser Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft, ist die Benennung eines DSB verpflichtend. Entscheidend sind unter anderem die Anzahl der Mitarbeiter, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgeht und das Geschäftsfeld in dem Sie aktiv sind.

Vorteile & Nachteile

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Ob Sie für Ihren Datenschutz einen eigenen Mitarbeiter einstellen, oder einen Dienstleister als externen DSB einsetzen, bleibt Ihnen überlassen (Art. 37 Abs. 6 DSGVO, § 5 Abs. 4 BDSG).

Der Unterschied zwischen den beiden liegt zum Beispiel in

  • der Stellung
  • den Kosten
  • dem Fachwissen
  • der Akzeptanz
  • der Haftung.

 

7+

Jahre Erfahrung

7

Mitarbeiter

56

Projekte

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