Die Schweiz hat kürzlich ihr Datenschutzgesetz (DSG) überarbeitet, um es an die modernen Anforderungen der digitalen Welt anzupassen. Das neue Datenschutzgesetz (revDSG) tritt zum 01.09.2023 in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Einzelpersonen in der Schweiz. In diesem Artikel werden wir das neue DSG untersuchen und es mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vergleichen.

Überblick über das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)

Das neue DSG tritt am 01.09.23 in Kraft. Es soll einen besseren Schutz der Daten der Bevölkerung gewährleisten. Das revDSG enthält Bestimmungen, die die Transparenz erhöhen, die Rechte der Betroffenen stärken und die Verantwortung der Datenverarbeiter betonen.

Hauptmerkmale des neuen DSG

Das revDSG bezieht sich nur noch die Daten natürlicher Personen und nicht mehr auf die von juristischen Personen (Art. 2 DSG).

Genetische und biometrische Daten zählen nun zu den besonders schützenswerten Daten (Art. 5 DSG).

Die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten (Profiling) wurde in das Gesetz aufgenommen (Art. 5 DSG).

Die Grundsätze „Privacy by Design“ (Technikgestaltung) und Privacy by Default (Voreinstellung) werden eingeführt. Diese bewirken, dass sämtliche Produkte und Dienstleistungen so konfiguriert sein müssen, dass die Daten der Nutzer geschützt werden (Art. 7 DSG).

Ab sofort muss ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten geführt werden (Art 12, DSG). Der Bundesrat sieht Ausnahmen für Unternehmen vor, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und deren Datenbearbeitung ein geringes Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit der betroffenen Personen mit sich bringt.

Ab sofort muss bei jeder Beschaffung personenbezogener Daten die betroffene Person informiert werden (Art. 19 DSG) – bisher galt das nur für besonders schützenswerte Daten. Ausnahmen sind in Art. 20 DSG definiert.

Insofern ein hohes Sicherheitsrisiko für personenbezogene Daten besteht, müssen Datenschutz-Folgenabschätzungen durchgeführt werden (Art.22 DSG).

Wenn die Datensicherheit verletzt wurde, hat eine Meldung so rasch als möglich zu erfolgen. Sie ist an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu richten (Art. 24 DSG).

Vergleich mit der DSGVO

Während das neue DSG viele Ähnlichkeiten mit der DSGVO aufweist, gibt es auch einige Unterschiede.

Gemeinsamkeiten:

  • Rechte der Betroffenen: Beide Regelungen stärken die Rechte der Betroffenen einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung und Löschung.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Sowohl das DSG als auch die DSGVO verlangen von den Unternehmen, die Risiken der Datenverarbeitung zu bewerten.
  • Rechenschaftspflicht: Beide Gesetze betonen die Verantwortung des Datenverarbeiters.

Unterschiede:

  • Geltungsbereich: Während die DSGVO in der gesamten EU gilt, betrifft das DSG nur die Schweiz.
  • Bußgelder: Die Höhe der Bußgelder im DSG ist im Vergleich zur DSGVO geringer.
  • Einwilligung: Das DSG hat spezifischere Anforderungen an die Einwilligung, insbesondere in Bezug auf Kinder.

Bedeutung für Unternehmen aus der EU

Die Schweiz ist ein EU-Drittland. Für sie existiert ein Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 Abs. 1, Abs. 3 DSGVO.
Wenn alle Bestimmungen der DSGVO eingehalten werden, ist eine Übertragung von personenbezogenen Daten in die Schweiz zulässig.

Fazit

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines stärkeren Datenschutzes in der Schweiz. Es bringt das Land näher an die Standards der DSGVO heran, behält jedoch einige nationale Besonderheiten bei. Durch die Anpassung des DSG an die DSGVO wird es für Unternehmen aus der EU leichter, Daten in die Schweiz zu übertragen. Die Angleichung des DSG and die DSGVO macht die Datenübermittlung praktikabler und vereinfacht die Compliance. Unternehmen und Einzelpersonen sollten sich mit den neuen Bestimmungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen sowohl des DSG als auch der DSGVO erfüllen, wenn sie in beiden Rechtsräumen tätig sind.

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