Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
Worauf müssen Unternehmen achten?

Am 1. Januar 2023 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten regelt: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz.

Die Grundlagen des Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein in der Bemühung, Menschenrechte und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Es betrifft Unternehmen mit einer Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer*innen im Inland. Ab 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland.

Die zentralen Elemente des Gesetzes beinhalten:

Risikomanagement

Unternehmen müssen Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten identifizieren, vermeiden oder minimieren.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Das Gesetz legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards zu verhindern oder zu beheben.

Beschwerdeverfahren

Unternehmen müssen Mechanismen für Beschwerden von Personen in ihren Lieferketten einrichten.

Regelmäßige Berichterstattung

Unternehmen sind dazu verpflichtet, über ihr Lieferkettenmanagement zu berichten.

Was das Lieferkettengesetz für Unternehmen bedeutet

Das Lieferkettengesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Verantwortung und Transparenz in der Wirtschaft. Es legt neun wichtige Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, die sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf die Lieferanten erstrecken. Diese Sorgfaltspflichten sind entscheidend für die Umsetzung der im Gesetz festgelegten Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz.

Das ist für Unternehmen konkret zu tun

Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um mögliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer Lieferkette zu identifizieren und abzuwenden.

Es ist notwendig, die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens klar zu definieren, um sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt werden.

Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, um mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren. Diese Analysen müssen regelmäßig und anlassbezogen durchgeführt werden.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, in der sie ihr Engagement für die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutzstandards bekunden.

Dies beinhaltet Maßnahmen, um Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutz zu verhindern.

Im Falle von Verletzungen dieser Standards müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Probleme zu lösen. Der Abbruch von Geschäftsbeziehungen sollte dabei das letzte Mittel der Wahl sein.

Unternehmen müssen Mechanismen zur Entgegennahme von Beschwerden von Personen in ihren Lieferketten einrichten.

Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich nicht nur auf unmittelbare Zulieferer, sondern auch auf mittelbare Zulieferer, wenn Anzeichen für Verstöße vorliegen.

Unternehmen sind verpflichtet, sämtliche Prozesse, Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Verstöße, Abhilfemaßnahmen und Hinweise aus dem Beschwerdeverfahren zu dokumentieren und in einem jährlichen, öffentlichen Bericht zu veröffentlichen.

Diese neuen Verpflichtungen bedeuten eine Ausweitung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Unternehmen werden dazu angehalten, eine gründliche Risikoanalyse durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen zu ergreifen. Die Berichterstattungspflicht stellt sicher, dass Unternehmen transparent über ihre Bemühungen berichten und der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten und Verstöße zu verhindern oder zu beheben. Der Fokus liegt dabei auf Prävention und Abhilfe, um eine nachhaltige und ethische Lieferkette zu fördern.

Die Reichweite des Gesetzes

Ein entscheidender Aspekt des Lieferkettengesetzes ist seine Reichweite. Es betrifft nicht nur das eigene Geschäftsfeld eines Unternehmens, sondern auch das Handeln von Vertragspartnern und weiteren (mittelbaren) Zulieferern. Dies bedeutet, dass die Verantwortung der Unternehmen nicht mehr am Werkstor endet, sondern entlang der gesamten Lieferkette besteht.

Verbot von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden

Das Gesetz basiert auf einem Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus diesen Übereinkommen leitet es Verhaltensvorgaben und Verbote für unternehmerisches Handeln ab. Hierzu gehören unter anderem das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, das Recht, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, riskieren Bußgelder. Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, wobei der umsatzbezogene Bußgeldrahmen nur für Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Jahresumsatz gilt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann auch der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge drohen.

Die Rolle des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Durchsetzung des Lieferkettengesetzes erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Behörde verfügt über umfassende Kontrollbefugnisse und kann Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen, Unterlagen einsehen und Unternehmen zur Erfüllung ihrer Pflichten auffordern, notfalls unter Androhung von Zwangsgeldern.

Das BAFA unterstützt Unternehmen auch bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten, indem es Handreichungen entwickelt und veröffentlicht. Diese Handreichungen sind auf der Website des BAFA verfügbar und bieten wertvolle Informationen für Unternehmen.

Auswirkungen auf den Mittelstand

Obwohl das Lieferkettengesetz zunächst große Unternehmen betrifft, hat auch der Mittelstand eine wichtige Rolle zu spielen. Da kleine und mittelständische Unternehmen Teil der Lieferketten großer Unternehmen sind, werden sie ebenfalls überwacht. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Zulieferer die Verpflichtungen einhalten. Dies kann zu zusätzlichem Aufwand führen, bietet aber auch Chancen, da Nachhaltigkeit zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor wird.

Fazit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer faireren und nachhaltigeren Zukunft. Unternehmen müssen Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz übernehmen und dies entlang ihrer gesamten Lieferkette. Die Implementierung mag mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein, aber sie bietet die Möglichkeit, die Welt positiv zu beeinflussen. Verbraucher legen immer mehr Wert auf nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken, und Unternehmen, die sich diesen Prinzipien verpflichten, werden zu Vorbildern in der Wirtschaft.

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